Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Samara AG, 5610 Wohlen

 
1. Geltungsbereich
Unserer allgemeinen Verkaufs- und Lieferbe-dingungen gelten zusätzlich für alle Lieferverträge die mit der Samara AG abgeschlossen werden. Der Besteller anerkennt mit seiner Bestellung bzw. mit dem Abschluss eines Liefer- oder Werkvertrages die Verbindlichkeit der allgemeinen und der besonderen Vertragsbestimmungen, einschliesslich derjenigen über Erfüllungsort und Gerichtsstand. Der Besteller verzichtet damit auf vorrangige Anwendbarkeit eigener Vertragsbedingungen. Alle Abweichungen oder Ergänzungen bedingen einer schriftlichen Vereinbarung.
 
2. Preise und Zahlung
Alle Preise, auch diejenigen der aktuellen Preisliste, sind unverbindliche Preisempfehlungen und verstehen sich exkl. Mehrwertsteuer (MwSt) und exklusiv übrige Zuschläge. Die übrigen Zuschläge werden gemäss Stand am Tag der Lieferung verrechnet. Preis-, Sortiments- und Produktionsänderungen bleiben jederzeit vorbehalten. Unsere Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu bezahlen. Für Bestellungen von nicht ganzen Verpackungseinheiten wird ein Verpackungsanbruch verrechnet, der offen ausgewiesen wird. Die Lieferung erfolgt in der Regel per LKW oder mit Packetdienst gemäss unseren Touren und mit einem Frachtanteil infolge LSVA von 3.5%, mindestens Fr. 105.00, die offen ausgewiesen werden (Baustellen unfranko). Lieferungen per Spedition werden auf der Grundlage der Tarifverordnung des Schweizerischen Nutzfahr-zeugverbandes weiterverrechnet. Für Bestellungen mit einem Bruttowarenwert unter Fr. 180.00 gewähren wir keinen Rabatt. Der Mindestfakturabetrag beträgt Fr. 100.00. Wird der Käufer zahlungsunfähig hat die Samara AG das Recht, alle Lieferungsverpflichtungen zu sistieren oder zu annullieren. Alle früheren Preise und Angebote werden dadurch ungültig.
 
3. Versand
Ob Waren per Post oder per LKW geliefert werden, liegt im Ermessen des Lieferanten, wenn möglich entsprechend dem Wunsch des Kunden. Der Versand erfolgt auf Gefahr des Bestellers bzw. des Empfängers. Die Verpackungs- und Frachtkosten sowie die Zuschläge für Expresszustellung werden offen ausgewiesen.
 
4. Beanstandungen und Reklamationen
Allfällige Mängel betreffend Gewicht, Stückzahl und Beschaffenheit der Waren sind innert 8 Tagen nach Erhalt der Sendung beim Lieferanten anzubringen, Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind unverzüglich nach Entdeckung, spätestens 1 Monat nach Empfang der Ware, schriftlich zu rügen. Unsere Leistung, bei berechtigten Beanstandungen, beschränkt sich auf einwandfreie Ersatzlieferungen. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Minderung oder Schadenersatz von indirekten, unmittelbaren Schäden und Folgeschäden, die ihm oder Dritten entstanden sind.
 
5.Waren-Rücknahmen
Zuviel oder falsch bezogene Waren werden nach Absprache zurückgenommen und vergütet, sofern sie sich in einwandfreiem Zustand befinden, in einer gültigen Preisliste aufgeführt sind und die Rückgabe innert 15 Arbeitstagen seit Lieferung erfolgt. Für die Umtriebe wird ein Unkostenbeitrag von mindestens 30% vom Verkaufspreis in Abzug gebracht. Allfällige Verlade- und Transportkosten werden auf der Grundlage der Tarifverordnung des Schweizerische Nutzfahrzeugverbandes verrechnet. Defekte Waren und Rücknahmen unter Fr. 200.00 werden nicht vergütet.

6. Erzeugnisse in Sonderanfertigung
Alle nicht in den offiziellen und gültigen Preislisten enthaltenen Produkte gelten als Sonderanfertigungen. Ein Auftragsstorno oder eine Rückgabe dieser Ware ist nicht möglich. Wir sind nicht verpflichtet, alle in ihren Preislisten aufgeführten Produkte an Lager zu halten. Ein Zwischenverkauf bleibt vorbehalten. Sonderan-fertigungen werden nicht zurückgenommen oder Rückerstattet.
 
7. Liefertermine
Liefertermine werden nach bestem Ermessen angegeben, sind jedoch für uns unverbindlich. Falls in unseren Offerten verbindliche Liefertermine ausdrücklich vereinbart sind, lehnen wir bei Vorliegen höherer Gewalt und anderer, nicht durch uns verschuldeter Umstände, jeglichen Ersatzanspruch auf nicht oder verspätet ausgeführte Lieferungen ab.
 
8. Garantie
Infolge der vielseitigen und durch uns nicht kontrollierbaren Anwendungsmöglichkeiten können wir keine Garantie für die Lebensdauer unserer Produkte abgeben. Für Personen- und Sachschäden, die auf Fehler oder Mängel unserer Erzeugnisse oder die direkt und indirekt auf die Verwendung unserer Waren zurückzuführen sind, übernehmen wir keine Verantwortung. Farbdifferenzen, Verfärbungen oder Ausbleichungen wie sie bei jedem zementgebundenen Produkt vorkommen können, bilden keinen Grund für Beanstandungen. Aus Ratserteilung und Empfehlungen haften wir nur insoweit, als uns ein vorsätzliches Verschulden trifft.
 
9. Urheberschutz-, Patent- und Markenrechte
Marken, Zeichnungen und Projekte bleiben unser Eigentum. Es ist nicht gestattet, diese ohne unsere ausdrückliche Genehmigung zu reproduzieren, zu verwenden oder Dritten weiterzugeben.
 
10. Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand für Lieferung und Zahlung sowie alle übrigen gegenseitigen
Verpflichtungen ist 5610 Wohlen
 
11. Änderungen
Diese AGB können von uns jederzeit und ohne Vor-ankündigung geändert werden.